Vorlesung: Grundlagen des chinesischen Wirtschaftsstrafrechts - Details

Vorlesung: Grundlagen des chinesischen Wirtschaftsstrafrechts - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: Grundlagen des chinesischen Wirtschaftsstrafrechts
Untertitel
Veranstaltungsnummer 10.016
Semester WiSe 2024/25
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 7
Heimat-Einrichtung Fachbereich 10: Rechtswissenschaften
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Montag, 28.10.2024 18:00 - 20:00
Art/Form
Voraussetzungen keine
Kenntnisse der chinesischen Sprache sind von Vorteil.
Eine Einführung in relevante, sprachliche Ausdrucksweisen des Chinesischen als Arbeitsgemeinschaft findet vor jeder Veranstaltung zur vollen Stunde im Vorlesungsraum statt.
Hinweise zur Veranstaltung Nach einer ersten Einführung in die dogmatische Struktur des Strafrechts der VR China werden die Grenzen und die Stellung des Wirtschafsstrafrechts in dessen Gesamtzusammenhang erarbeitet.
Thematisch bilden die Straftaten gegen die sozialistische Marktwirtschaft (BT, Kapitel III) eindeutig den Schwerpunkt innerhalb des Wirtschaftsstrafrechts. Daneben sind Fragestellungen wie die Abgrenzung zum Verwaltungsbußrecht (normativ/konkret bestimmtes Minimum an Sozialrelevanz als Eingangsschwelle zum Strafrecht, absolte und kumulative Schadensgrenzen) oder das Problem der Strafbarkeit institutioneller Handlungsträger (Aufsichtsbehörden, Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen etc.) wichtig.
Schwerpunkte sind insbesondere:
1. Strafrecht der VR China und Wirtschaftsstrafrecht
2. BT III - Straftaten gegen die sozialistische Marktwirtschaft
2.1. BT III (1) Produktion und Vertrieb minderwertiger Produkte (生产、销售伪劣商品罪)
2.2. BT III (2) Schmuggel (走私罪)
2.3. BT III (3) Störung der Unternehmensordnung (妨害对公司、企业的管理秩序罪)
2.4. BT III (4) Störung der Finanzordnung (破坏金融管理秩序罪)2.5. BT III (5) Finanzbetrug (金融诈骗罪)
2.6. BT III (6) Schädigung des Steueraufkommens (危害税收征管罪)
2.7. BT III (7) Schädigung intellektuellen Eigentums (侵犯知识产权罪)
2.8. BT III (8) Störung der Marktordnung (扰乱市场秩序罪)
3. Institutionelle Strafbarkeit im Wirtschaftsstrafrecht
3.1. Behörden (机关)
3.2. Institutionen (事业、企业)
3.3. Wirtschaftsorganisationen (经济组织)
4. Strafrechtliche Verfolgungserheblichkeit und Verwaltungsrecht
4.1. Kumulative Schadensbestimmung
4.2. Normative Festlegung von Schadensgrenzen durch Volksprokurat (Staatsanwaltschaft) und Volksgericht
4.3. Ermessensspielraum der Staatsanwaltschaft
Literatur  李瑞生、热依木江、徐疆,当代经济刑法学,北京:中国人民公安大学出版社,2013/4
 刘莹,刑法罪名与定罪量标准精解,北京:法律出版社,2011/9
 中国裁判文书网,http://wenshu.court.gov.cn/

Räume und Zeiten

22/104
Montag: 18:00 - 20:00, wöchentlich (13x)
Keine Raumangabe
Montag: 18:00 - 20:00, wöchentlich
41/B11
Freitag, 13.12.2024 13:00 - 17:00

Kommentar/Beschreibung

In der Frühphase der Politik der "Reform und Öffnung" hatte die Diskrepanz zwischen rasanter ökonomischer Entwicklung und schleppender Gesetzgebung dazu geführt, dass der chinesische Zentralstaat sich genötigt sah, wirtschaftliche Handlungen durch Strafrecht zu regulieren.
Diese Prominenz des Strafrechts im Vergleich zu Handels- oder Gesellschaftsrecht ist bis heute zumindest in Teilen erhalten.
Es ist daher wichtig für jede/n, der/die in China arbeiten will, sich mit den strafrechtlichen Grenzen wirtschaftlicher Tätigkeit auseinanderzusetzen und zu verstehen, wie relevante Bestimmungen in der Praxis angewandt werden.
Der Kurs konzentriert sich daher auf folgende drei Felder: die Bestimmungen im entsprechenden Kapitel im cStGB, die dazugehörigen Interpretationen des OVG etc., und die in "leitenden Fällen" erkennbaren Tendenzen in der Rechtsanwendung.