Vorlesung: [Bachelor: Jahresabschluss] Grundlagen der Bilanzierung - Details

Vorlesung: [Bachelor: Jahresabschluss] Grundlagen der Bilanzierung - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Vorlesung: [Bachelor: Jahresabschluss] Grundlagen der Bilanzierung
Untertitel
Veranstaltungsnummer 9.1508
Semester SoSe 2025
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 289
Heimat-Einrichtung Fachbereich 9: Wirtschaftswissenschaften
beteiligte Einrichtungen International Accounting
Veranstaltungstyp Vorlesung in der Kategorie Offizielle Lehrveranstaltungen
Erster Termin Montag, 14.04.2025 16:00 - 18:00, Ort: 01/E01
Art/Form
Voraussetzungen Diese Veranstaltung setzt fundierte Kenntnisse in doppelter Buchführung voraus.
Lernorganisation Das Gesetz verpflichtet den Kaufmann, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen“ (§ 238 Abs. 1 HGB) und „zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß ... aufzustellen“ (§ 242 Abs. 1 HGB).

Dabei dient der handelsrechtliche Jahresabschluß nicht nur der Selbstinformation des rechnungslegenden Kaufmanns oder des Managements. Er wendet sich auch – und in erster Linie – an externe Adressaten, wie Gläubiger, nicht zur Geschäftsführung befugte Anteilseigner, Arbeitnehmer(vertreter) sowie die „interessierte Öffentlichkeit“. Nicht zuletzt bestimmen die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufgrund des in § 5 Abs. 1 EStG kodifizierten Maßgeblichkeitsprinzips entscheidend die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens von buchführungspflichtigen Gewerbetreibenden.

Der Inhalt des Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie – bei Kapitalgesellschaften – dem Anhang, ist in wesentlichen Teilen gesetzlich geregelt. Die Interpretation der einschlägigen Regelungen zur Zwecksetzung, zum Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses sowie Spezialprobleme bilden den Gegenstand der Veranstaltung.

Sie sollen nach Abschluß der Veranstaltung die wichtigsten gesetzlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für den handelsrechtlichen Einzelabschluß wiedergeben und sie in ihrer Funktionalität für die Zwecke der Rechnungslegung kritisch beurteilen.

Die Vorlesung ist in verschiedene Themengebiete gegliedert. Die in der Vorlesung behandelten Themen werden semesterbegleitend in Tutorien anhand von Übungsaufgaben vertieft.
SWS 2
Literatur Baetge, Jörg et al.: Bilanzen, 15. Aufl., IDW: Düsseldorf 2019.

Baetge, Jörg et al.: Konzernbilanzen, 13. Aufl., IDW: Düsseldorf 2019.

Bitz, Michael et al.: Der Jahresabschluss, 6. Aufl., Vahlen: München 2014.

Eisele/Knobloch (2018) Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 9. Aufl., München: Vahlen.

Moxter, Adolf: Bilanzlehre Band I: Einführung in die Bilanztheorie, 3. Aufl., Gabler: Frankfurt am Main 1984. [1. Kapitel]

Lambert, Richard A.: Financial Literacy for Managers, Wharton Digital Press: Philadelphia 2011.

Schildbach, Thomas et al. : Der handelsrechtliche Jahresabschluss, 11. Aufl., Wissenschaft & Praxis: Sternenfels 2019.

Wagenhofer, Alfred.: Bilanzierung und Bilanzanalyse, 14. Aufl., Linde: Wien 2019.

Wagenhofer, Alfred/Ewert, Ralf.: Externe Unternehmensrechnung, 3. Aufl., Springer Gabler: Berlin 2015. [1. Kapitel]

Whittington (1992) The Elements of Accounting: An Introduction, Cambridge University Press, Cambridge.

Räume und Zeiten

01/E01
Montag: 16:00 - 18:00, wöchentlich (12x)

Studienbereiche

Modulzuordnungen

Kommentar/Beschreibung

Qualifikationsziele: Die Studierenden sollen grundlegende Kompetenzen in der Aufstellung und Interpretation des Jahresabschlusses erlangen. Sie erwerben Fachwissen sowie Methodenkenntnisse zum Ansatz, zur Bewertung und zum Ausweis von Vermögen, Schulden und Eigenkapital sowie Transferkompetenz durch Anwendung der Methoden auf konkrete Fragestellungen und Fallbeispiele.

Gegenstand der Veranstaltung: Das Gesetz verpflichtet den Kaufmann Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen“ (§ 238 Abs. 1 HGB) und „zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss ... aufzustellen“ (§ 242 Abs. 1 HGB). Dabei dient der handelsrechtliche Jahresabschluss nicht nur der Selbstinformation des rechnungslegenden Kaufmanns oder des Managements. Er wendet sich auch – und in erster Linie – an externe Adressaten, wie Gläubiger, nicht zur Geschäftsführung befugte Anteilseigner, Arbeitnehmer(vertreter) sowie die „interessierte Öffentlichkeit“. Nicht zuletzt bestimmen die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufgrund des in § 5 Abs. 1 EStG kodifizierten Maßgeblichkeitsprinzips entscheidend die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens von buchführungspflichtigen Gewerbetreibenden. Der Inhalt des Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie – bei Kapitalgesellschaften – dem Anhang, ist in wesentlichen Teilen gesetzlich geregelt. Die Interpretation der einschlägigen Regelungen zur Zwecksetzung, zum Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses sowie Spezialprobleme bilden den Gegenstand der Veranstaltung.

Voraussetzungen: Diese Veranstaltung setzt fundierte Kenntnisse in doppelter Buchführung voraus.

Organisation: Die Vorlesung ist in verschiedene Themengebiete gegliedert. Die in der Vorlesung behandelten Themen werden semesterbegleitend in Tutorien anhand von Übungsaufgaben vertieft.

Literatur: Wagenhofer (2019) "Bilanzierung und Bilanzanalyse: Eine Einführung", 14. Aufl., Linde: Wien.