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Erklärung zur Barrierefreiheit für Stud.IP

Stand der Erklärung: 23.01.2024

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Stud.IP-Lernplattform (Version 5.3) unter https://studip.uni-osnabrueck.de der Universität Osnabrück.

Die Universität Osnabrück ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, ihre Webangebote und ihre mobilen Anwendungen in Einklang mit den Bestimmungen der Niedersächsische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) und § 9b NBGG des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 der NBITVO. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Diese Stud.IP-Installation ist nicht vollständig mit den generell geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) vereinbar. Im Einzelnen:

  • Es ist möglich, dass die Benutzung auf mobilen Endgeräten (insbesondere Smartphones) nicht komplett barrierefrei ist. Stud.IP ist in erster Linie für Desktoprechner, Laptops und große Tabletts ausgerichtet, wenn auch die responsive Navigation in der Vergangenheit bereits verbessert wurde.

Zudem können von Nutzerinnen und Nutzern eingestellte Inhalte, z.B. PDFs oder Videos, Barrieren aufweisen.

Folgende Maßnahmen zur Verringerung von Barrieren werden folgen:

  • Bis Ende Februar 2024 findet eine externe Testung der Stud.IP-Version 5.4. statt. Sollten weitere Barrieren dabei entdeckt werden, werden diese in die Auflistung der nicht-barrierefreien Inhalte dieser Erklärung neu aufgenommen bis die Mängel mit dem Release zukünftiger Stud.IP-Versionen technisch beseitigt werden.


Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie uns bestehende Barrieren mitteilen möchte, wenden Sie sich bitte an studip@uni-osnabrueck.de mit einer möglichst genauen Beschreibung der Barriere und der Seite, auf der diese auftritt. 
 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

 

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23.01.2024 erstellt und zuletzt am 23.01.2024 aktualisiert.